Die Berufsschule
ist seit 1870 eine Schulform im Bereich der berufsbildenden Schulen. Berufsschulen hießen bis 1912 Fortbildungsschulen. Die Berufsschule vermittelt den Auszubildenden während
ihrer Berufsausbildung die durch den Rahmenlehrplan bzw. den
Lehrplan des jeweiligen Standortes bestimmten Inhalte. Sie ist eine der beiden
Säulen der dualen Ausbildung. Sie hat die Aufgabe die Allgemeinbildung und die
jeweilige fachliche Bildung zu fördern.
Die Berufsschule hat ein bis zwei Berufsschultage mit
wöchentlich 8 bis 12 Unterrichtsstunden, abhängig vom Beruf und dem
Ausbildungsjahr. Die Unterrichtszeit kann auch zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken
zusammengefasst werden. Diese Form wird in Deutschland insbesondere bei
Ausbildungsberufen mit einer geringen Zahl von Auszubildenden (so genannten
Splitterberufen oder Berufe des öffentlichen Dienstes, wie z.B. Verwaltungsfachangestellter oder Fachangestellter für Arbeitsförderung) gewählt,
wenn diese in Landes- oder Bundesfachklassen unterrichtet werden.
Die restliche, also überwiegende Zeit dient, so ist es
zumindest vorgesehen, der Vermittlung der nach dem Ausbildungsrahmenplan vorgeschriebenen Inhalte in dem Betrieb, mit dem der
Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde. Die Berufsschule und damit die gesamte
Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einer 'zuständigen Stelle' -
so der Begriff aus dem Berufsbildungsgesetz - ab. In Deutschland sind dies
z. B. die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), die Rechtsanwaltskammern oder Verwaltungsschulen (auch
"Studieninstitute" genannt).
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung wird
nach beendeter Berufsschule und der bestandenen Abschlussprüfung in Deutschland
mit dem Abschlusszeugnis nachgewiesen. Traditionell werden dafür in Deutschland
noch die Bezeichnungen 'Gesellenbrief' (im Handwerk), 'Facharbeiterbrief' (in den
technischen Berufen der Industrie) oder dem 'IHK-Prüfungszeugnis' (meistens in den kaufmännischen Berufen) verwendet.
Die Ausbildungsdauer beträgt in Deutschland je nach
Beruf 2 bis 3,5 Jahre. Für die Aufnahme einer Ausbildung gibt es in Deutschland
formal keine Voraussetzungen; von den Betrieben wird jedoch in den meisten
Fällen ein Haupt-, Realschulabschluss oder Abitur bzw. die entsprechende Qualifikation vorausgesetzt.
Das Berufsbildungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht ein sogenanntes Duales Berufsausbildungssystem vor. Auszubildende werden an zwei Lernorten
ausgebildet. Einen davon bildet die Berufsschule, den anderen der Ausbildungsbetrieb. Während im Ausbildungsbetrieb die praktische Ausbildung
stattfindet, sollten in der Berufsschule allgemeinbildende und fachtheoretische
Inhalte vermittelt werden. Jedoch gibt es in den Berufsschulen auch
Lehrwerkstätten mit Praxisunterricht im Sinne der Arbeitsschule. Heute
nennt man dies Handlungsorientierter Unterricht. Rechtsgrundlage dafür sind
der Rahmenlehrplan und die Richtlinien für die betreffenden Fächer. Es werden
allgemeinbildende Fächer wie z. B. Deutsch, Politik und fachtheoretische
Fächer, die je nach Ausbildungsberuf unterschiedlich sind, aber auch
fachpraktische Fächer unterrichtet.
Für Auszubildende besteht in der Berufsschule
physische Anwesenheitspflicht, die Leistungen werden mit einem
Berufsschulzeugnis bestätigt. Der Ausbilder ist verpflichtet, Auszubildende zum
Besuch der Berufsschule anzuhalten. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule
ermöglicht in der Regel, je nach Bundesland, weiterführende Schulbesuche. In den meisten Fällen
sind Berufsschulen jeweils handwerklichen oder kaufmännischen Berufen zugeordnet. Beaufsichtigt werden die Berufsschulen
von den jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörden. Sie
unterstehen den Schulgesetzen des
jeweiligen Bundeslandes.
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